- Informationen
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Unterrichtszeiten:
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1. Stundenblock
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07.15 - 08.45 Uhr
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2. Stundenblock
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09.15 - 10.45 Uhr
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3. Stundenblock
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11.00 - 12.30 Uhr
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4. Stundenblock
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13.00 - 14.30 Uhr
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Unterrichtsfreie Tage am BSZ:
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30.04.2012 und 29.05.2012
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Anmeldung und Schülerdatenblatt BGJ
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...hier
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Anmeldung und Schülerdatenblatt BVJ
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Schuljahresterminplan
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...hier
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- Blockplan
- Schulprogramm
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Schulprogramm des Beruflichen Schulzentrums für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau
Wir sind in der Region die Berufsschule für Lehrlinge in den Berufen Maler, Fahrzeuglackierer, Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik, Oberflächenbeschichter, Maurer, Straßenbauer, Straßenwärter, Fliesenleger, Kanalbauer und Tischler. Außerdem bieten wir verschiedene berufsvorbereitende Maßnahmen an. In einigen Berufen werden die Lehrlinge in länderübergreifenden Klassen und Landesfachklassen ausgebildet. Unsere Schule ist Lernort für ca. 1000 Lehrlinge in der dualen Ausbildung und Arbeitsort für ca. 40 Lehrkräfte. Die Traditionen im Ausbildungsbereich Bautechnik reichen bis ins Jahr 1941 zurück. Seit Mitte der 90er Jahre profilieren wir uns außerdem zu einem Kompetenzzentrum und Partner der dualen Ausbildung im Bereich Oberflächenbeschichtung. Die Stammschule des BSZ befindet sich in der Werdauer Straße 72. Für die schulische und schulpraktische Ausbildung stehen moderne Unterrichtsräume, Praktikumskabinette und eine neue Turnhalle zur Verfügung.
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Unser Schulprogramm ist in fünf Leitsätzen strukturiert:
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1. Wir gestalten eine moderne, fachkompetente, praxisnahe Ausbildung.
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2. Wir fördern die Leistungsbereitschaft.
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3. Wir erziehen zu Gewaltfreiheit, Offenheit und Toleranz.
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4. Wir legen Wert auf Öffentlichkeitsarbeit.
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5. Wir verbessern die Kooperation und Kommunikation aller am Ausbildungsprozess Beteiligten.
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- Schulabschlüsse
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Abschluss der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung (Auszüge aus der säschischen Schulordnung Berufsschule- BSO)
(1) Die Berufsschule in der dualen Berufsausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Schüler in höchstens einem Fach, Lernfeld oder Handlungsbereich die Zeugnisnote „mangelhaft“ und in keinem Fach, Lernfeld oder Handlungsbereich die Zeugnisnote „ungenügend“ erzielt hat. In Bildungsgängen mit weniger als vier Handlungsbereichen sind alle Handlungsbereiche mindestens mit „ausreichend“ abzuschließen. In allen Bildungsgängen ist im Fach Deutsch/Kommunikation mindestens die Zeugnisnote „ausreichend“ zu erzielen.
(2) Auf Antrag des Schülers werden der zuständigen Stelle nach einem zwischen dem Staatsministerium für Kultus und den zuständigen Stellen abgestimmten Verfahren die Durchschnittsnoten gemäß § 18 Abs. 5 und der zugeordnete Punktwert für die Ausweisung des Ergebnisses der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG oder § 31 Abs. 3 Satz 2 der Handwerksordnung übermittelt. Die Zuordnung der Punktwerte zu den Durchschnittsnoten erfolgt gemäß der Anlage. Soweit zwei oder mehr Punkte der Durchschnittsnote zugeordnet werden können, entscheidet die Klassenkonferenz nach pädagogischem Ermessen über den auszuweisenden Punktwert.
Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufsgrundbildungsjahres
(1) Das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in allen Fächern und Lernfeldern mindestens die Note „ausreichend“ erzielt worden ist oder die Note „mangelhaft“ wie folgt ausgeglichen werden kann:1. in einem Fach des berufsübergreifenden Bereiches mit mindestens der Note „befriedigend“ desselben Bereiches,2. in einem Lernfeld des berufsbezogenen Bereiches mit mindestens der Note „befriedigend“ desselben Bereiches oder
3. in einem Fach des berufsübergreifenden Bereiches und in einem Lernfeld des berufsbezogenen Bereiches mit jeweils mindestens den Noten „gut“ und „befriedigend“.
Mit den Noten der Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion, Ethik oder Sport ist kein Ausgleich möglich.
(2) Bei regelmäßigem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres oder des Berufsgrundbildungsjahres wird folgender Vermerk in das Zeugnis eingetragen: „Die Berufsschulpflicht des Schülers/der Schülerin wird hiermit nach § 28 Abs. 5 SchulG für beendet erklärt. Die Berufsschulpflicht lebt wieder auf, wenn ein Berufsausbildungsverhältnis begonnen wird und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
Mittlerer Schulabschluss
(1) Der mittlere Schulabschluss wird Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn sie
1. auf der Grundlage des Hauptschulabschlusses das Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben haben und
2. in der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer ein befriedigendes Gesamtergebnis erzielt haben.
(2) Der mittlere Schulabschluss wird Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, mit dem erfolgreichen Abschluss der berufsbildenden Förderschule zuerkannt, wenn sie
1. auf der Grundlage des Hauptschulabschlusses das Abschlusszeugnis der berufsbildenden Förderschule mit einer Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 erworben haben und
2. in der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in einem Beruf gemäß § 66 BBiG oder § 42m der Handwerksordnung mit dreijähriger Ausbildungsdauer ein befriedigendes Gesamtergebnis erzielt haben.
(3) Über den mittleren Schulabschluss wird ein gesondertes Zeugnis nach einem vom Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Muster ausgestellt. Der Gesamtnotendurchschnitt wird aus allen Gesamtnoten als arithmetisches Mittel mit einer Stelle nach dem Komma ohne Rundung ermittelt.“
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- Schulchronik
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Chronik des BSZ für Bautechnik seit Gründung im Jahre 1941
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Wesentliche Höhepunkte
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01.09.1937
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Grundsteinlegung
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19.04.1941
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Einweihung der Baugewerkenschule Berufe: Maurer, Dachdecker, Zimmerer, Steinsetzer und Gärtner
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01.09.1952
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Umbenennung in “Gewerbliche Berufsschule - Bau” Berufe: Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Ofensetzer in der Außenstelle: Maler, Lackierer, Glaser und Tischler
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01.08.1955
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Neu- und Ausbau des Schulhauses Berufe: Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Ofensetzer, Maler und Lackierer, Glaser, Tischler, Straßenbauer, Stellmacher, Bauzeichner, Klempner/Installateur
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01.09.1961
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Zusammenschluss der “Gewerblichen Berufsschule - Bau” mit der Betriebsberufsschule Bau (St) Zwickau zur Betriebsberufsschule Bau Zwickau Herauslösen der Berufe Straßenbauer, Dachdecker, Stellmacher, Tischler, Glaser und Klempner/Installateur neu entstanden: Betonbauer, Maurer mit Abitur - später Baufacharbeiter mit Abitur
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01.01.1964
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Betriebsberufsschule des BMK-Süd des KBI Leipzig mit Zugehörigkeit zum Kombinatsbetrieb Zwickau
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1986
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Umbenennung in Betriebsberufsschule “Willy Mehlhorn”
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1988
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Umbildung zur Betriebsschule
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01.01.1990
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Umbenennung in Gewerbliche Schule V Eingliederung der Straßenbauschule Berufe: Straßenbauer, Straßenwärter, Tief- und Kanalbauer
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1991
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Baubeginn der “Werkhalle 1” für die Ausbildung der Berufe Maurer, Zimmerer, Tischler, Maler und Lackierer sowie des Berufsvorbereitungsjahres
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bis 1994
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Sanierungsmaßnahmen an der Heizung, den Sanitäranlagen und der Fenster
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31.07.1992
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Umbenennung in “Berufliches Schulzentrum für Bautechnik Zwickau” neue Berufe: Fliesenleger, Hochbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiter
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ab 1993
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Ausbildungsberuf Maler/Lackierer - Fachrichtung Fahrzeuglackierer wird erstmals ausgebildet
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ab 2000
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neue Berufe: Verfahrensmechaniker für Oberflächentechnik und Galvaniseur
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05.06.2000
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Baubeginn der “Werkhalle 2” für die Ausbildung der Berufe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Verfahrens- mechaniker , Maurer, Fliesenleger und Berufsvorbereitungsjahr
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08.12.2000
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Feierliche Übergabe der “Werkhalle 2” zur Zweckbestimmung
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20.08.2004
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Einweihung Galvanik-Labor
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19.01.2007
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Einweihung neue Turnhalle
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01.08.2007
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Neuer Schulname:”BSZ für Bau- und Oberflächentechnik”
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02.03.2010
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Baubeginn der Zwei-Feld-Sporthalle zur Nutzung durch Zwickauer Berufsschulen
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25.06.2010
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Schließung der Außenstelle Fröbelstraße und Eingliederung in die Stammschule Werdauer Straße
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22.08.2011
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BSZ Limbach-Oberfrohna wurde Außenstelle vom BSZ
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07.09.2011
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Einweihung der neuen Zwei-Feld-Sporthalle des Schulträgers Landkreis Zwickau
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